Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen nach § 18 Abs. 5 DeuFöV (ZQ BSK)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt seit 2016 Berufssprachkurse mit dem übergreifenden Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung und der schnellen und nachhaltigen Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt durch. Lehrkräfte müssen, um in den Berufssprachkursen unterrichten zu dürfen, eine anerkannte Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse vorweisen.
Die telc gGmbH ist vom BAMF als durchführende Einrichtung der additiven Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ BSK) anerkannt.
Lernziele
- Verschiedene Formen des berufsbezogenen Deutschunterrichts auf den Niveaustufen A2 bis C2 gemäß den konzeptionellen Vorgaben des BAMF professionell umsetzen
- Kenntnisse zur Vermittlung von Berufssprache erwerben
- Auf unterschiedliche Zielgruppen adäquat eingehen können
Inhalte
Die ZQ BSK zeichnet sich durch einen hohen Vertiefungs- bzw. Erweiterungsgrad von Lehrerkompetenzen aus und ist auf die Vermittlung berufsorientierter Sprachkompetenz fokussiert. Ein erfolgreicher Abschluss der ZQ BSK befähigt Lehrkräfte dazu sowohl in Basis- als auch in Spezialberufssprachkursen fachlich versiert zu unterrichten und die sprachlichen Kompetenzen der Lernenden aus dem privaten Lebensbereich hin zum beruflichen zu erweitern.
Aufbau der Qualifizierung
Modul 1 - Grundlagen der Berufspädagogik (8 UE)
Modul 2 - Berufsbezogene linguistische Kompetenz (8 UE)
Modul 3 - Förderung des selbstständigen Sprachlernens und arbeitsmarktrelevanter Schlüsselkompetenzen im Erwachsenenalter (8 UE)
Modul 4 - Didaktik und Methodik im berufsbezogenen Deutschunterricht (16 UE)
Modul 5 - Evaluieren, prüfen, testen (8 UE)
Modul 6 - Digitale Kompetenz (6 UE)
Modul 7 - Aufgaben, Rollen und professionelles Handeln der Lehrkräfte in Berufssprachkursen (8 UE)
Modul 8 - Interkulturalität und Integration in den Arbeitsmarkt (8 UE)
Für die ZQ BSK sind 80 Unterrichtseinheiten in Präsenz zu absolvieren. Hinzu kommen noch einmal 80 Einheiten in Selbstlernphasen sowie die Abgabe eines Portfolios. Der Fokus liegt immer auf der Vermittlung berufsbezogener Sprachkompetenz. Vor der Anmeldung reflektieren die Lehrkräfte mit Hilfe eines Fragebogens ihre Kompetenzen, Stärken und Schwächen im Unterrichten von DaF/DaZ.
Zielgruppe
- DaF-/DaZ-Lehrkräfte, die bereits über eine Zulassung des BAMF nach §15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV zur Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen verfügen und eine Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigen Einsatz in Berufssprachkursen vorlegen können.
Kosten
- Anmeldungs- und Beratungsentgelt 85,– € inkl. MwSt.
- Teilnahmegebühr 940,– €. inkl. MwSt*.
Bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen übernimmt das BAMF die Teilnahmegebühr von 940,– €. Die Abrechnung erfolgt über die telc gGmbH.
Teilnahmevoraussetzungen
- Zulassung des BAMF nach §15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV zur Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen
- Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigten Einsatz in Berufssprachkursen
Abschluss
Am Ende der Zusatzqualifizierung muss ein Portfolio eingereicht werden. Nach erfolgreichem Abschluss und wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird das Zertifikat vom BAMF erstellt.
Jetzt anmelden!
Termine und Orte finden Sie in unserem telc Training-Portal. Nutzen Sie die Suche, um Ihre Wunschveranstaltung zu finden. Dort geben Sie am besten ZQ BSK ein.
Zum Training-PortalBuchungsvorgang
- Prüfen der Teilnahme- und technischen Voraussetzungen
- Einholen der Bescheinigung über den aktiven Einsatz in BSK
- Buchung der Qualifizierung im Training-Portal
- Zusendung der Unterlagen per Post an die telc gGmbH
Ablauf der Qualifizierung
Rechtzeitig vor der Qualifizierung erhalten Sie eine Einladung zum telefonischen Beratungsgespräch und den Zugang zur Kursumgebung im telc Campus. Bitte füllen Sie den Reflexionsbogen aus und bearbeiten Sie den Test zur Einschätzung der digitalen Kompetenz vor dem Gespräch.
Ca. zwei Wochen vor dem ersten Termin erhalten Sie eine Einladung zur Einführungsveranstaltung, in der alle relevanten organisatorischen Fragen beantwortet werden.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Erweiterung der Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen gem. § 18 Abs. 5 der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) beim BAMF: Zulassungsverfahren
Nach der Einführungsveranstaltung nehmen Sie an der ZQ BSK teil, bearbeiten die dazugehörigen Aufgaben und laden nach der Qualifizierung Ihre Portfolioaufgabe im telc Campus hoch.
Die Abschlussmeldung der ZQ BSK beim BAMF erfolgt durch die telc gGmbH. Nach erfolgreichem Abschluss und wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und ggf. nach der Klärung offener Punkte, wird das Zertifikat vom BAMF versendet.
Das Konzept der ZQ BSK wurde von telc entwickelt. Es freut uns umso mehr, dass wir dieses Konzept auch praktisch umsetzen können!
FAQ für Teilnehmende
- Teilnehmen können DaF-/DaZ-Lehrkräfte, die bereits über eine Zulassung des BAMF nach §15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV zur Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen verfügen und eine Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigen Einsatz in Berufssprachkursen vorlegen können.
- Interessent:innen, die die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, d.h. über keine Zulassung nach § 15 Abs. 1 bzw. 2 IntV verfügen und/oder keine Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigen Einsatz in Berufs-sprachkursen vorlegen können, dürfen als Selbstzahlende an der ZQ BSK teilnehmen, sofern in der ZQ BSK freie Kapazitäten vorhanden sind. Bei Interesse schreiben Sie eine E-Mail an training@telc.net, eine Anmeldung über das Buchungsportal ist nicht möglich.
Gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV müssen Lehrkräfte, um in den Berufssprachkursen unterrichten zu dürfen, seit Mitte 2022 eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen.
Gut zu wissen: Teilnehmende an einer laufenden ZQ BSK können bis zum 31.12.2024 in BSK auch ohne erweiterte Zulassung eingesetzt werden. Hierzu nutzen Sie bitte bei Ihrem Träger das Formular zur Selbstauskunft.
Wir, die telc gGmbH, waren an der Entwicklung der neuen ZQ BSK von Anfang an beteiligt. Sie erhalten bei uns also nicht nur kompetente Beratung aus erster Hand, Antworten auf all Ihre Fragen, sondern auch die besten Qualifizierungsbedingungen.
- Selbstzahlende – 1.025,– € inkl. MwSt.
- Anmeldungs- und Beratungsentgelt, wenn die ZQ BSK vom BAMF gefördert wird – 85,– € inkl. MwSt*.
*Teilnahmevoraussetzungen:
Zulassung des BAMF nach §15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV zur Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen und Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigten Einsatz in Berufssprachkursen. Die Abrechnung erfolgt über die telc gGmbH.
Wenn die ZQ BSK vom BAMF gefördert wird:
Um sich für die ZQ BSK anmelden zu können, ist ein Zulassungsbescheid (Kopie) und eine Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigten Einsatz in Berufssprachkursen (Original) erforderlich. Das Formular finden Sie hier.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post zu:
telc gGmbH, z. H. Egle Savickaite
Basler Straße 7
61352 Bad Homburg
Ja, für die Einschreibung in die ZQ BSK, die LIVE Online stattfindet, ist die Grundstufe bzw. Kompetenzniveau 1‒2 des europäischen Referenzrahmens DigComp 2.2 erforderlich, welches grundlegende Erfahrungen im Umgang mit digitalen Medien voraussetzt. Nehmen Sie am folgendem Selbsttest teil, um herauszufinden, ob Sie bereit für Ihre Zusatzqualifizierung LIVE Online sind. Jetzt testen!
Für Lehrkräfte, die nicht über das erforderliche Kompetenzniveau verfügen, ist die Teilnahme an der virtuellen Zusatzqualifizierung nicht empfohlen. In diesem Fall sollen die erforderlichen digitalen Grundkompetenzen zuerst in externen Fortbildungen erworben werden.
- Melden Sie sich für die Warteliste im Training-Portal an. Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, können Sie sich auf der Warteliste eintragen. Sollte eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer innerhalb der Stornierungsfrist absagen, rückt der nächste Teilnehmende nach und wird per E-Mail informiert.
- Die Auswahl „Für Warteliste anmelden“ existiert nicht. Wenn Sie sich nicht auf die Warteliste des gewünschten Termins setzen können, ist diese i.d.R. bereits voll oder die Anmeldefrist ist abgelaufen.
- Warten Sie auf Zusatztermine. Wenn Sie sich auf die Warteliste gesetzt oder/und unseren monatlichen Newsletter abonniert haben, erhalten Sie automatisch Informationen über Zusatztermine, die ggf. im laufenden Halbjahr noch veröffentlicht werden. Für den Newsletter können Sie sich hier registrieren.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung per E-Mail. Rechtzeitig vor Beginn Ihrer ZQ BSK erhalten Sie eine Einladung zum Beratungsgespräch, Zugang zur Kursumgebung und den Link zur Einführungsveranstaltung. Im Rahmen der Einführungsveranstaltung erhalten Sie alle notwendigen Informationen rund um die ZQ BSK und die Möglichkeit, uns und Ihre Lerngruppe schon einmal kennenzulernen, Ihre Kompetenzen als Lehrkraft zu reflektieren und natürlich vorab Fragen zu stellen.
Ca. einen Monat vor dem ersten Termin erhalten Sie eine E-Mail mit allen Informationen zum Thema Beratungsgespräch. Vor dem Beratungsgespräch füllen Sie bitte den speziell entwickelten Fragebogen zur Selbstreflexion Ihrer Lehrkompetenzen aus. Die Auswertung des Fragebogens nehmen Sie selbst anhand eines Punktesystems vor. Diese Auswertung verbleibt bei Ihnen und bildet die Grundlage des Beratungsgesprächs. Das telefonische Gespräch dauert ca. 20 min. Wenn Ihre ZQ BSK im virtuellen Lernraum stattfindet, müssen Sie zusätzlich den Test zur Einschätzung Ihrer Digitalen Kompetenz bearbeiten.
Lesen Sie alle zugesandten Informationen, testen Sie die Zugänge, machen Sie sich mit der Kursumgebung vertraut. Notieren Sie sich alle organisatorischen Fragen.
Ja, das Beratungsgespräch und die Einführungsveranstaltung sind verpflichtend und eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der ZQ BSK.
Fehlzeiten dürfen 15% der gesamten Maßnahme nicht überschreiten.
Die Informationen zur Erstellung der Portfolioaufgabe haben wir für Sie in der Kursumgebung im telc Campus hinterlegt.
Das Modul wird mithilfe des Tools Zoom durchgeführt.
Nein, das Zertifikat bzw. die Zulassung wird Ihnen direkt vom BAMF zugestellt. telc meldet das Absolvieren der Qualifizierung inkl. Fehlzeiten an das BAMF. Der restliche Prozess wird von telc nicht beeinflusst.
Nur die Selbstzahlende erhalten eine Teilnahmebescheinigung von telc.
Bitte stellen Sie Ihre Anträge auf Erweiterung der Zulassung als Lehrkraft in berufsbezogenen Sprachkursen möglichst frühzeitig, am besten direkt vor dem ersten ZQ BSK Termin.
Weitere Informationen zum Thema ZQ BSK finden Sie hier.
Unter folgenden Links finden Sie die relevanten Vorlagen:
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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.