Ausländische Studierende müssen an deutschen Hochschulen ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Die Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule wird durch Beschlüsse der Hochschulrektoren- und Kultusministerkonferenz anerkannt.
Nach § 8 der RO-DT (Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen) sind „Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule“ vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit befreit. Die neue Rahmenordnung ist seit dem 12.02.2016 für alle deutschen Hochschulen verbindlich. Wir empfehlen dennoch wegen möglicher abweichender Regelungen sich vor der Bewerbung bei den ausgewählten Hochschulen zu informieren.
Die Prüfung
telc Deutsch C1 Hochschule prüft hochschulbezogene Deutschkenntnisse auf weit fortgeschrittenem Niveau. Die Prüfung richtet sich an Erwachsene, die an einer deutschsprachigen Hochschule ein Studium aufnehmen möchten, die bereits studieren oder in einem akademischen Beruf arbeiten und ihre Deutschkenntnisse nachweisen möchten.
Prüfungstermine
Hier finden Sie eine Übersicht über Termine für die Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule, die von den telc Kompetenzzentren Hochschule verbindlich angeboten werden.
Bitte beachten Sie: Die telc gGmbH übernimmt keine Garantie für die auf dieser Seite aufgelisteten Prüfungstermine und kann weder Anmeldungen entgegennehmen noch Angaben zu Prüfungsgebühren machen. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an das jeweilige Prüfungszentrum. Die Kontaktdaten der Zentren finden Sie durch Klick auf den Link in der Spalte „Anmeldung“.
Nach Ablauf der Anmeldefrist von 30 Tagen vor jedem Prüfungstermin sind die Prüfungszentren nicht mehr verpflichtet, Ihre Anmeldung anzunehmen. Bitte erfragen Sie den Anmeldeschluss auch beim Prüfungszentrum Ihrer Wahl.